3. Juni 2021

Pressemitteilung zu Urteil bzgl. Kritik an “ Ulmer Friedenswochen“



Am 09.03.2021 versendeten vier Gruppen (Deutsch-Israelische Gesellschaft Ulm, Jusos Ulm, Kollektiv.26 – Autonome Gruppe Ulm, Grüne Jugend Ulm / Neu-Ulm / Alb Donau ) eine E-Mail an ausgewählte Veranstaltende der Ulmer Friedenswochen.

Dabei sollte ein politischer Diskurs angestoßen werden. Ziel war es, die Veranstaltenden zu sensibilisieren, an der, nach Ansicht der Gruppierungen, einseitigen Darstellung des Nahostkonfliktes innerhalb der Ulmer Friedenswochen Kritik zu äußern und eine Diskussion im Kreis der Teilnehmer der Friedenswochen zu initiieren.

Mit dieser Meinungsäußerung sollte in Ulm ein offener Diskurs angeregt werden, jedoch wurde dieser Austausch schnell unterbrochen, da auf die Kritik und das Gesprächsangebot mit einer Forderung nach einer Unterlassungserklärung reagiert wurde.

Das Landgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die Antragssteller:innen nicht als Antisemit:innen bezeichnet wurden.

„Der Antisemitismusvorwurf wird daher der BDS-Bewegung und insbesondere ihren führenden Vertreter/innen gemacht.“ ( Urteil vom 27.05.21, S.20 ) 

Diese Bewegung wurde vom Bundestag 2019 als antisemitisch eingestuft.(1)

Am Donnerstag, den 27.05.21, ist das Urteil im Eilverfahren zur Frage, ob durch diese E-Mail der Ulmer Weltladen e.V. sowie die darin genannten Personen Andreas Zumach und Nirit Sommerfeld in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt wurden, gefallen. Das Landgericht Ulm weist den Antrag auf einstweilige Verfügung bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten zurück.

Die Situation wurde damit von den Antragssteller:innen selbst in die Eskalation getrieben, sodass ein Gespräch außerhalb eines Gerichts nicht mehr möglich war. Somit sahen die Unterzeichnenden sich gezwungen, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Das Gericht wies in der Begründung des Urteils daraufhin, dass im Rahmen von politischem Engagement und dem damit verbundenen Meinungsaustausch themenbezogene Kritik nicht ungewöhnlich sei.

Deshalb stellen wir die Frage: Ist es sinnvoll, in einem offenen, politischen Meinungsaustausch den Versuch zu starten, Meinungsäußerungen anderer Gruppierungen direkt gerichtlich zu unterbinden, insbesondere, wenn es sich um solch komplexe Themen handelt?  

Das Landgericht Ulm hat nun in erster Instanz entschieden, diesen Versuch als nicht rechtmäßig abzuweisen und die getätigten Äußerungen ausdrücklich als legitime Meinungsäußerungen eingestuft.

„Das Gericht hat nun entschieden, dass die politische Debatte über einen offenen Diskurs ausgetragen werden muss und nicht mit Mitteln einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Wir halten es daher für mehr als dringend, das Thema in einer politischen Debatte zu beleuchten. Wir fordern die Veranstalter:innen der Friedenswochen dringend auf, den fälligen Raum für die unterschiedlichen Positionen im Nahostkonflikt einzuräumen. Dies würden wir für viel angebrachter halten als den Rechtsstreit in die nächste Instanz zu tragen“, fordert Lara Herp, Sprecherin der Grünen Jugend.

Im SWP Artikel zu dem laufenden Verfahren vom 25.05.21 wird unserer Meinung nach zu undifferenziert auf dieses Thema eingegangen und versucht, den eigentlichen Fokus auf angebliche parteiinterne Konflikte zu verlagern. Die beabsichtigte Kritik wird dadurch vernachlässigt. Dass Generationenkonflikte innerhalb der Grünen eine Rolle für den Verlauf der Situation gespielt haben, ist nicht korrekt. Als unabhängige Jugendorganisation agieren wir selbstständig, jedoch besteht kontinuierlicher Kontakt und Austausch zu Mitgliedern des Kreisvorstandes. Wenn einzelne Grünen-Mitglieder dies anders wahrnehmen, bedauern wir dies, jedoch zeigt sich daran unserer Auffassung nach eher die persönliche emotionale Involviertheit und, dass in der lokalen Auseinandersetzung mit dem Konflikt das eigentliche Thema keine zentrale Rolle mehr spielt. Innerhalb der Grünen vertreten wir die Auffassung, dass auch hochkomplexe Themen diskutiert werden sollten und Meinungsunterschiede dabei völlig normal sind. (2) 

Referenzen

(1) 

Freitag, 17. Mai 2019, ein gemeinsamer Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen über “https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw20-de-bds-642892

(2) Zoll, E. ( 25.05.21 19:50 Uhr ). Was ist antisemitisch ? Ulmer Landgericht spricht Urteil -Streit entzweit die Grünen . https://www.swp.de/suedwesten/antisemitismus-was-ist-antisemitisch_-ulmer-landgericht-spricht-urteil_-streit-entzweit-die-gruenen-57039704.html zuletzt eingesehen am 27.05.21 



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