12. Juni 2022

Pressemitteilung zu Gerichtsverfahren von 2021



Vor über einem Jahr hat die Grüne Jugend Ulm (GJ) gemeinsam mit den Jusos Ulm, dem Kollektiv.26 und der Deutsch-israelischen Gesellschaft Ulm (DIG) eine E-Mail an die Organisierenden der Ulmer Friedenswochen geschickt. In dieser kritisierten die Gruppen verschiedene Veranstaltungen im Rahmen der Friedenswochen. Es ging um die Auftritte eines homosexuellen-feindlichen Abtreibungsgegners und um Veranstaltungen mit unverhältnismäßiger Repräsentation der Konfliktparteien im Israel-Palästina-Konflikt, insbesondere die vertretenen Positionen zum „Boykott, Desinvestment und Sanktionen“ (BDS) gegen Israel. Bereits kurz nach Absenden der E-Mail wurde die GJ abgemahnt sowie  verlangt, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die versendete E-Mail würde den Ruf der Veranstaltenden (insbesondere des Ulmer Weltladens e.V.) und Referent*innen schädigen. Die GJ hat die verlangte strafbewährte Unterlassungserklärung nicht unterschrieben und so ging der Fall zunächst vor das Landgericht Ulm. In erster Instanz wurde entschieden, dass die angegriffenen Textabschnitte der Mail von GJ und der DIG zulässige Meinungsäußerungen darstellen.  Die Kläger*innen konnten das nicht akzeptieren, der Fall ging vor das Oberlandesgericht Stuttgart. Nachdem das Parallelverfahren gegen die DIG in Stuttgart bereits im März  stattfand und das Urteil aus Ulm bestätigt wurde, zogen die Kläger*innen ihre Klage gegen die GJ zurück.
Im vergangenen Jahr war in der Presse mehrfach davon zu lesen, die GJ hätte sich verbarrikadiert und wäre zu keinerlei Diskussion mehr bereit gewesen. Da die GJ nach der geäußerten Kritik durch eine Unterlassungsaufforderung juristisch unter Druck gesetzt wurde, war eine inhaltliche Äußerung zum Thema allerdings nicht mehr möglich.
Die GJ ist der Meinung eine lebendige offene Stadtkultur kann nur funktionieren, wenn Initiativen immer wieder kritisch hinterfragt werden und dem gesellschaftlichen und politischen Zeitgeist angepasst werden. Wenn aber solche kritischen Hinterfragungen sofort durch Gerichtsprozesse unterbunden werden, kann und wird sich die Gesellschaft nicht weiterentwickeln.  Solche Diskussionen können aber nicht stattfinden, wenn Diskussionsteilnehmende vor Gericht gezerrt werden, anstatt inhaltlich zu erwidern.



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